Grenzgänger aufgepasst

Angestellte, die als Grenzgänger in einem Staat leben aber in einem anderen arbeiten, müssen sehr aufmerksam sein. Bürokratische Formalitäten, die in Deutschland Gültigkeit besitzen, müssen auf der anderen Seite der Grenze nicht unbedingt zutreffen. Um anfallende Kosten gering zu halten, lohnt es sich deshalb genau hinzusehen und zu vergleichen.
Dies gilt auch für die Wahl der richtigen Krankenversicherung. Die Gesetzeslage der Schweiz sieht bei Grenzgängern eine Krankenversicherungspflicht vor. So bestimmt es das Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz (genannt KVG). Wichtig ist auch, dass Schweizer ihre Krankenversicherung selber abwickeln müssen. Im Unterschied zu unseren Vorgaben, muss sich der schweizer Arbeitgeber nicht beteiligen. Der Arbeitgeber muss dort keinen Krankenversicherungszuschuss leisten.
In Deutschland wohnende Grenzgänger haben dagegen 3 Monate lang Zeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Natürlich müssen dafür bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
Schon ab dem ersten Arbeitstag beginnt die genannte Befreiungsfrist abzulaufen. Jeder in Deutschland lebende Arbeitnehmer hat dann drei Monate lang Zeit, sich befreien zu lassen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Hierbei muss die eigene Krankenversicherung bestimmte Basisleistungen abdecken. Auch zu beachten ist, dass die gewählte Versicherung auf beiden Seiten der Grenze gültig ist.
Als Grenzgänger hat man eine gewisse Wahloption, bezogen auf einen individuell vorteilhaften Versicherungsschutz. Zum Beispiel kann er sich gesetzlich versichern, oder aber bei einer privaten Versicherung anmelden. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Schließlich gibt es auch noch eine andere Variante: Diese lautet Modell Mondial. Ein anderes interessantes Modell, das einen Schutz bietet, der gezielt den Ansprüchen von Grenzgängern entgegenkommen soll.
Keinesfalls unnötig ist dabei, sich zusätzlichen Rat von Fachleuten einzuholen. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Die ärgerliche Konsequenz, eine Frist verpasst zu haben, stellt sich so erst gar nicht ein. Sobald der Grenzgänger die Entscheidung für die richtige Versicherung getroffen hat, folgt noch der schriftliche Antrag auf Befreiung. Dieser Antrag muss bei dem zuständigen Kanton eingereicht werden.